Gesetzesänderung zum 01.01.2014

Bisher konnten Sie für Ihr Event oder Ihre 1. Augustfeier einfach Gross-Feuerwerk kaufen und zünden.

Seit dem 1.1.2014 wurden die Gesetze in der Schweiz verschärft. Der Käufer muss einen FWA oder FWB Schein nachweisen, sowie einen Erwerbschein (wird in der Regel von der zuständigen kantonalen Sicherheitspolizei ausgestellt) oder eine Abbrandbewilligung einer Gemeindebehörde vorlegen. Daher bleiben Ihnen drei Möglichkeiten Ihre beliebten Grossfeuerwerkseffekte in Zukunft zu zünden:

  1. Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter gehen zu der neu obligatorischen FWA oder FWB Ausbildung
  2. Sie weichen auf kleinere Feuerwerkskörper der Kategorie 3  aus
  3. Sie beauftragen uns ihre geliebten Grossfeuerwerkseffekte zu zünden. All unsere Mitarbeiter verfügen über die notwendige FWA/FWB Ausbildung