Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der First Feuerwerkshop GmbH als Betreiberin des Webshops www.feuerwerkshop.ch und dem Kunden.
Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche über den Webshop www.feuerwerkshop.ch bzw. im Laden der First Feuerwerkshop
GmbH Feuerwerksartikel bezieht. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der First Feuerwerkshop GmbH gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB in ihrer jeweils bei der Bestellung aktuellsten Version. Abweichende Bedingungen sind für die First Feuerwerkshop GmbH nur nach einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verbindlich.
Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB vollumfänglich. Die AGB bilden damit einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der First Feuerwerkshop GmbH und dem Kunden.

2. Wichtige Hinweise
Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerksartikel) werden in nachfolgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I (Empfehlung: Keine Abgabe unter 12 Jahren):
    Pyrotechnischer Gegenstand mit sehr geringem Gefährdungspotential, einschliesslich solche, die zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind. Für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I ist keine Verkaufsbewilligung vom Kanton erforderlich. Es besteht ebenfalls keine zeitliche Einschränkung im Verkauf.
  • Kategorie II (Darf nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnischer Gegenstand mit geringem Gefährdungspotential, zur Verwendung in kleinen, offenen Bereichen im Freien.
  • Kategorie III (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnischer Gegenstand mit erhöhtem Gefährdungspotential, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien.
  • Kategorie IV (Abgabe nur an Personen über 18 Jahre mit Verkaufsprotokoll):
    Pyrotechnischer Gegenstand mit erheblichem Gefährdungspotential. Verkäufer von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie IV haben ein Verzeichnis zu führen. Das Verzeichnis muss über Art, Menge, Herkunft und Verbleib Auskunft geben. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie IV dürfen nicht in den Detailhandel (offener Verkauf) gebracht werden. Der Verkauf darf nur mit Verkaufsprotokoll der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF) und nach eingehender Instruktion durch den Verkäufer erfolgen. Die erfolgte/ durchgeführte Instruktion muss von Verkäufer und Käufer mittels Unterschrift bestätigt werden.
  • Kategorie T1 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnischer Gegenstand zu industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken, der aufgrund seiner Beschaffenheit und anhand der mitgeliefer ten Gebrauchsanweisung eine handhabungssichere und gefahrlose Verwendung gewährleistet. Unter diese Kategorie T1 fallen auch sog. Indoor- und Bühnenfeuerwerke.
  • Kategorie T2 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnische Gegenstände, die für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen auf Bühnen im Innen- und
    Aussenbereich, einschliesslich der Verwendung bei Film- und Fernsehproduktionen oder ähnlichen Verwendungen
    bestimmt sind. Für den Bezug ist ein Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung nach SprstV Artikel 47 notwendig. Es besteht Buchführungspflicht
    (auch für den Verwender).
  • Kategorie P1 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände für die Verwendung auf
    Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.
  • Kategorie P2 (Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden):
    Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf
    Bühnen, die nur für die Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen bestimmt sind. Es besteht Buchführungspflicht (auch für den Verwender).

Der Kunde hat die oben erwähnten Hinweise ausdrücklich zur Kenntnis genommen.

3. Sicherheitshinweise
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz von Feuerwerksartikeln potentiell gefährlich ist und grosse Vorsicht erfordert.
Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Sicherheitshinweise in den vorliegenden AGB, auf der Internetseite www.feuerwerkshop.ch und bei den
spezifischen Produktunterlagen – teilweise direkt auf der Verpackung aufgedruckt oder zusätzlich und separat zum Produkt abgegeben – genau zu studieren und zu befolgen.

4. Altersgrenze
Die First Feuerwerkshop GmbH gibt an Personen unter 18 Jahren keine Feuerwerksartikel ab. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Zur Altersverifizierung hat der Kunde im Rahmen einer Bestellung zwingend eine Kopie seiner Identitätskarte oder Reisepasses an die First Feuerwerkshop GmbH zu senden, ansonsten die Bestellung nicht bearbeitet wird.
Die Zustellung des Altersnachweises kann per E-Mail (info@feuerwerkshop.ch), per Telefax
(062 824 27 60), per MMS (077 256 38 34) oder per Post (First Feuerwerkshop GmbH, Siebenmatten 1B, 5032 Aarau-Rohr) erfolgen.

5. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
Die First Feuerwerkshop GmbH vertreibt ausschliesslich  Feuerwerksartikel.
Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der Zustellung der
schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der First Feuerwerkshop GmbH an den Kunden zu Stande.
Bestellungen können nur schriftlich erfolgen, nämlich über den Online-Shop. Mit der Bestellung werden die vorliegenden AGB vom Kunden als integrierender Vertragsbestandteil akzeptiert.

6. Gebrauch der Feuerwerksartikel nur innerhalb der Schweiz vorgesehen
Die verkauften Feuerwerksartikel sind ausschliesslich für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.
Die First Feuerwerkshop GmbH liefert dementsprechend nur innerhalb der Schweiz. Der Kunde verpflichtet sich, die gekauften Feuerwerksartikel nicht aus der Schweiz auszuführen.

7. Liefer-­?und Leistungsbedingungen
Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung der First Feuerwerkshop GmbH.
Als Erfüllungsort für die Warenlieferung sowie die Kaufpreiszahlung gilt der Sitz der First Feuerwerkshop GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wird.
Details zu den Versandbestimmungen können Sie hier nachlesen.
Wir verfügen über eine Versandbewilligung in alle Kantone.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich als Bruttopreise in Schweizer Franken (CHF) inkl. MWST ab Lager.
Für Spezialanfertigungen gelten die Preise in den Dokumentationen und der Auftragsbestätigung. Die Ware wird vom Kunden im Voraus oder direkt bei der Übergabe bezahlt. Für Firmenkunden ist eine Bezahlung per Rechnung möglich. Diesfalls ist die Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ausgenommen hiervon sind Feuerwerke, welche als Dienstleistung bei uns bestellt werden. Hier gilt ausschliesslich Vorkasse.
Bei Zahlungsverzug berechnet die First Feuerwerkshop GmbH dem Kunden einen Verzugszins von 6 %.
Sie erhalten automatisch eine Rechnung per Email. Einzahlungsscheine erhalten Sie keine von uns.
Ihre Rechnungen können Sie jederzeit in Ihrem Account downloaden

9. Stornierung und Annahmeverzug
Stornierungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang kostenlos möglich. Für Stornierungen, welche nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang getätigt werden, mindestens 50 % des Bestellwertes verrechnet, zzgl. der etwaig entstandenen Versandkosten .

Bestellungen zur Abholung müssen innerhalb von 10 Tagen terminiert und innerhalb von 14Tagen abgeholt werden.
Erscheint ein Kunde nicht zu einem vereinbarten Abholtermin, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

Sonderfall 1. August und Silvester:
Bestellungen welche zur Abholung an unseren Verkaufsständen vorgesehen sind, müssen aus organisatorischen Gründen innerhalb 3 Tage nach Bestellabgabe zur Abholung terminiert worden sein. Sollte dies nicht geschehen sein, behalten wir uns das Recht der Stornierung vor und berechnen hierfür eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 25.00 CHF

Sonderfall Gerätemiete und Extra für den Kunden bereitgestellt Produkte.
100% der Kosten werden verrechnet.

10. Rückgabe von Feuerwerksartikeln
Grundsätzlich ist die Rückgabe von Feuerwerksartikeln ausgeschlossen, da Feuerwerkskörper zu den verderblichen Waren gehören.
Falschlieferungen oder Rückgaben dürfen nur nach einer schriftlicher Aufforderung der First Feuerwerkshop GmbH in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Werden Feuerwerksartikeln ohne das schriftliche Einverständnis der First Feuerwerkshop GmbH zurückgegeben, wird die Ware auf Kosten des Kunden vernichtet.

11. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware umgehend zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der First Feuerwerkshop GmbH schriftlich innerhalb
von 5 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen, ansonsten jede Gewährleistung entfällt.

12. Feuerwerk als Dienstleistung
Die First Feuerwerkshop GmbH bietet auch individuell – nach den Vorstellungen des Kunden – zusammengestellte Feuerwerke für spezielle Anlässe an (inkl. dem professionellen Abrennen vor Ort).
In der Regel sind diese Feuerwerke per Vorauskasse bezahlen. Sollten schlechtes Wetter, insbesondere Regen, Schnee und/oder Wind, höhere
Gewalt, kunden- oder sicherheitsrelevante Umstände dafür verantwortlich sein, dass das Feuerwerk nur teilweise oder gar nicht gezündet werden kann, so steht dem Kunden gegenüber der First Feuerwerkshop GmbH kein Rückerstattungsanspruch zu. Ebenfalls kein Rückerstattungsanspruch besteht dann, wenn das Feuerwerk nicht den Erwartungen des Kunden entsprochen hat. Wird ein in Auftrag gegebenes Feuerwerk mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin durch den Kunden schriftlich storniert, trägt dieser 50 % der vereinbarten Kosten gemäss der Auftragsbestätigung der First Feuerwerkshop GmbH. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei der First Feuerwerkshop GmbH. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Termin, trägt der Kunde 100 % der vereinbarten Kosten.

13. Haftung
Die First Feuerwerkshop GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden beim Kunden bzw. Dritten, welche durch Missachtung der Sicherheitshinweise
und/oder Vorsichtsmassnahmen entstehen. Die Haftung für Sachschäden beim Kunden bzw. Dritten wird im gesetzlich
zulässigen Umfang für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausdrücklich wegbedungen.

14. Einhaltung behördlicher Sanktionen
Der Kunde verpflichtet sich, keines von der First Feuerwerkshop GmbH gekauften Produkte in ein Land zu vertreiben, das behördlichen Sanktionen der
Schweiz, der EU, der USA oder weiterer anerkannter Staaten unterworfen ist, welche die Verwendung oder den Einsatz solcher Produkte betreffen können.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern zu überbinden, mit Weiterüberbindungspflicht.

15. Änderungen der AGB
Die First Feuerwerkshop GmbH behält sich Änderungen der vorliegenden AGB jederzeit vollumfänglich vor.

16. Ergänzende Bestimmungen zu Copyright-Richtlinien
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unser eingesetzes Material, bzw. bei Beauftragung einer Diensleistung, welche durch uns durchgeführt wird (Hochzeitsfeuerwerke, Events, etc.)  eigene Foto und Filmaufnahmen für Werbe,- und Promotionzwecke zu erstellen und zu verwerten. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte bei Angebotseinholung mit. Dies ist für die Kalkulation des Angebotes für uns unabdingbar. Sollten Sie uns nicht daraufhinweisen, so behalten wir uns das Recht vor das Angebot entweder für ungültig zu erklären oder das Angebot  nachzuberechnen.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Falle der
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist diese durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der First Feuerwerkshop GmbH unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der First Feuerwerkshop GmbH

19: Lieferzeit bei Gefahrgutartikeln
Die Lieferzeit von Gefahrgutartikeln beträgt zwischen 5und 7 Tagen.